Beginn
Mo., 20.03.2023,
19:00 - 21:15 Uhr
Der Betreuungsvertrag ist juristisch als Dienstvertrag zu qualifizieren. Da das Gesetz hierzu nur sehr wenige Fragen geregelt hat, ist es umso wichtiger, dass die Kindertagespflegeperson hier klare Vereinbarungen mit den Sorgeberechtigten trifft.
Bei der Verwendung von Musterverträgen ist Vorsicht geboten, um keine unwirksamen Klauseln zu übernehmen.
In der Fortbildung werden anhand eines Mustervertrages die wichtigsten Regelungen besprochen. Die Dozentin macht Formulierungsvorschläge und weist auf überflüssige oder unwirksame Klauseln hin.
Bitte bringen Sie Ihren Betreuungsvertrag mit. Des Weiteren können Sie gerne Fragestellungen rund um das Thema Betreuungsvertrag einbringen, die dann in der Veranstaltung beantwortet werden.
Für Tagespflegekräfte mit Nachweis einer gültigen Pflegeerlaubnis der Stadt Köln ist die Teilnahme an der Veranstaltung kostenfrei und wird als Fortbildung anerkannt. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig vor Kursbeginn mit, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen. Andernfalls werden die Kursgebühren in voller Höhe fällig.