Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Trägers der Evangelischen Familienbildungsstätte Köln (im Folgenden: fbs), Familienbildung im Ev. Kirchenverband Köln und Region e.V.
    Veranstalter ist die Evangelische Familienbildungsstätte Köln, Sachsering 2-4, 50677 Köln.
  2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher*innen zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform (Telefax, E-Mail, Login-Homepage). Anmeldungen können auch fernmündlich erfolgen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen stellt kein Vertragsangebot dar.
  2. Anmelder*innen sind an die Anmeldung 5 Tagelang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Annahmeerklärung der fbs zustande.
  3. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

§ 3 Vertragspartner*innen und Teilnehmer*innen

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der fbs als Veranstalterin und den Anmelder*innen (Vertragspartner*innen) begründet.
  2. Anmelder*innen können das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese ist der fbs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des/der Teilnehmer*in bedarf der Zustimmung der fbs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
  3. Die fbs darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§ 4 Kostenbeitrag

  1. Der Kostenbeitrag ergibt sich aus Teilnehmer- und Verwaltungsgebühren sowie ggf. kursbedingten (Material-)kosten. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des Beitrages in entsprechender Höhe. Sofern bei Kursen die Gebühr für Geschwisterkinder nicht gesondert ausgewiesen ist, beträgt diese 50% der regulären Gebühr.
  2. Der nachfolgend aufgeführten Personengruppen und ihre Familienmitglieder können eine Ermäßigung der Kursgebühren erhalten:
    • Familien aus sozialen Brennpunkten und aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur;
    • Sozialhilfeempfänger*innen und ihre Familien, Arbeitslose und Kurzarbeiter*innen und ihre Familien;
    • Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern;
    • Menschen mit Zuwanderungshintergrund und Aussiedler*innen,
    • Familien, in denen Menschen mit Behinderungen und Suchtkrankheiten leben;
    • vom Strafvollzug betroffene Familien;
    • Schüler*innen und Student*innen.

      Die Ermäßigung kann auf Anfrage gewährt werden. Hierfür muss das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben an die fbs gesendet werden. Die Ermäßigung wird für jeden Kurs einzeln gewährt. Sollten sich die Grundlagen für den Ermäßigungs-Anspruch ändern oder wegfallen, so ist die fbs unverzüglich darüber zu informieren. Wurde unberechtigterweise der ermäßigte Kostenbeitrag bezahlt, ist die Differenz zum vollen Kostenbeitrag innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
  3. Die Kostenbeiträge sind 14 Tage vor Kursbeginn fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
  4. Auf Antrag kann eine Ratenzahlung gewährt werden; der Restbetrag wird spätestens einen Monat vor Ablauf des Kurses fällig.

§ 5 Durchführung der Kurse

  1. Die Mindestzahl der Teilnehmer*innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt, ohne dass es eines Rücktritts oder einer Kündigung bedarf.
  2. Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmer*innen während des Kurses auf weniger als 5 Personen, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet die fbs. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 2.
  3. Für Kurse, mit denen besondere Teilnehmergruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele angesprochen werden sollen, kann die fbs Sonderregelungen genehmigen.

§ 6 Organisatorische Ausgestaltung

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.
  2. Die fbs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung in angemessen Rahmen ändern. Die örtliche Veränderung bewegt sich dabei im Umkreis von 10 Kilometern. Bei Veränderung der Kurszeiten ist die Art der Veranstaltung sowie ihre Zielgruppe zu berücksichtigen. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 5.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der fbs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 und 3.).
  4. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.

§ 7 Rücktritt und Kündigung

  1. Die fbs kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die fbs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In Fall der teilweisen Leistungserbringung wird der Kostenbeitrag nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für Vertragspartner*innen unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für Teilnehmer*innen ohne Wert ist. Wenn erst 20 Prozent der Teilleistungen erbracht werden, fällt kein Kostenbeitrag an.
  2. Die fbs wird den Vertragspartner*innen und ggf. den Teilnehmer*innen über die Umstände, die sie nach Maßgabe des vorgenannten Absatzes zum Rücktritt berechtigen, umgehend informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt ganz oder anteilig als Guthaben buchen. Dieses kann innerhalb von drei Jahren ab Buchungsdatum für weitere Kursbuchungen eingesetzt werden. Alternativ kann es innerhalb dieses Zeitraums auf Anfrage ausbezahlt werden.
  3. Wird der geschuldete Kostenbeitrag nicht nach Ablauf der in § 4 Absatz 2 genannten Frist entrichtet, kann die fbs vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartner*innen schulden in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Stornogebühr von 10,00 €. Den Vertragspartner*innen steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
  4. Bei regulären Kursen sowie Buchungen von Angeboten durch Familienzentren können Vertragspartner*innen bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Danach ist die volle Kursgebühr zu zahlen. Bei Fortbildungen und dem Format „Kochen mit Freunden“ ist der Rücktritt bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Fortbildungsbeginn, bzw. Beginn „Kochen mit Freunden“ fallen 50 % der Gebühren an, anschließend wir der Gesamtbetrag fällig. Bei Qualifizierungen (z.B. DELFI) sind im Falle einer Stornierung 10% der Anzahlungsgebühr zu entrichten.
  5. Die fbs und die Vertragspartner*innen können jeweils den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für die fbs liegt insbesondere vor:
    • Wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen der Haus- bzw. Benutzungsordnung nach vorheriger Abmahnung
    • Gemeinschaftswidriges Verhalten, wie Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geruchsbelästigung sowie querulatorisches Verhalten nach vorheriger Abmahnung
    • Ehrverletzungen, z. B. Beleidigungen gegenüber der Kursleitung, Teilnehmer*innen oder Mitarbeiter*innen der fbs

      Vor einer Abmahnung kann auch ein Ausschluss der Teilnehmer*innen als milderes Mittel erfolgen. Hinsichtlich des Vergütungsanspruches gilt Absatz 1 entsprechend.

      Ein wichtiger Grund für die Teilnehmer*innen liegt insbesondere vor:
    • Schwere Erkrankung der Teilnehmer*innen, die dazu führt, dass die Teilnehmer*innen die weitere Teilnahme an dem Kurs nicht fortsetzen können: dies ist durch die Teilnehmer*innen nachzuweisen
    • Organisatorischen Änderungen nach § 6 Abs. 2 sind den Teilnehmer*innen unzumutbar; dies ist durch die Teilnehmer*innen zu begründen und entsprechend nachzuweisen.
  6. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht, insoweit Kurse über mehrere Semester bzw. Kurseinheiten durchgeführt werden. Die Kündigung kann dabei grundsätzlich nur bis zum Ende des jeweiligen Semesters bzw. bis zum terminlichen Ende der angesetzten Kurseinheiten erfolgen.  Die Höhe der Rückzahlung von bereits entrichteten Kursgebühren aufgrund einer rechtmäßigen Kündigung bemisst sich nach Absatz 1.
  7. Es wird ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Zum Widerrufsrecht: https://www.fbs-koeln.org/widerruf/

§ 8 Urheberschutz

  1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Familienbildungsstätte nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
  2. Teilnehmer*innen an EDV-Veranstaltungen haben zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lernzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 9 Datenschutz

Die fbs unterliegt den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der jeweils gültigen Fassung. Über die Erhebung von personenbezogenen Daten informiert die fbs über ein gesondertes Informationsblatt, welches Teilnehmer*innen durch  Aushändigung in der fbs einsehen können und/oder unter folgender Internetadresse abrufen können: https://www.fbs-koeln.org/datenschutz/ .

§ 10 Haftung

Die Haftung der fbs ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer*innen sowie wenn die fbs schuldhaft Rechte der Vertragspartner*innen oder der Teilnehme*innen verletzt, die diesen nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner*innen oder Teilnehmer*innen regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten).

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der fbs aus demselben Rechtsverhältnis aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Familienbildungsstätte anerkannt worden ist.
  2. Ansprüche gegen die fbs sind nicht abtretbar.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt.
  4. Diese AGB treten mit Wirkung zum 01.11.2023 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.